2 Leistungsumfang
2.1
Die duale Zustellung (integrierte Logistikdienstleistung) von hpc DUAL umfasst folgende Teilleistungen:
• Die Einrichtung einer elektronischen Anmeldestelle in das System
• Die Bestätigung des Empfanges des Auftrages (Punkt „7 Auftrag und Annahme“).
• Die druck- und abgabenlogistische Sortierung und Weiterleitung zum Druck.
• Die Herstellung der hard copy der zu übermittelnden Sendung (adressierter Ausdruck einschließlich Kuvertierung).
• Die Übermittlung von elektronischen sowie physischen Sendungen an einen geeigneten Zustelldienst iSd ZustG (BGBl. Nr. 200/1982)
• Alle weiteren Leistungen, welche im Sinn der dualen Zustellung nötig oder hilfreich erscheinen, um den Auftrag zu erfüllen.
2.2
Die äußere Gestaltung der Sendung erfolgt gemäß den Vorgaben des AG. Die duale Zustellung von hpc DUAL umfasst nicht eine Prüfung der äußeren Gestaltung der Sendung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit. Der AG hält hpc DUAL diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
2.3
Falls die Verwendung von Kuverts mit speziellem Aufdruck und die Verwendung spezieller Drucksorten vereinbart wurde, nimmt der AG zustimmend zur Kenntnis, dass hpc DUAL ersatzweise neutrale Kuverts verwenden darf, wenn durch die Zusammenführung von Sendungen eine andere Kuvertgröße, als die vereinbarte Standardgröße zum Einsatz kommt, und ersatzweise neutrale Kuverts und neutrale Drucksorten verwenden darf, falls aufgrund der Nicht-Abholung von elektronisch hinterlegten Sendungen Kleinstmengen gedruckt werden oder Kuverts mit speziellem Aufdruck oder spezieller Drucksorten nicht verfügbar sind. hpc DUAL hat in diesem Fall umgehend die Herstellung neuer bedruckter Kuverts und/oder neuer spezieller Drucksorten zu veranlassen.
2.4
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm selbst zur Versendung hergestellten Sendungen entsprechend gestaltet werden. Treten bei hpc DUAL Aufwände dafür auf, fehlerhaft gestaltete und freigemachte Sendungen zu korrigieren (etwa dadurch, dass Freimachungs¬vermerke der Österreichischen Post AG auf den Sendungen aufgebracht sind, obwohl die Sendungen nicht mit der Österreichischen Post AG zugestellt werden), so sind diese Aufwände hpc DUAL im Zuge der Verrechnung gemäß Punkt „10 Zahlung“ zu ersetzen.
2.5
Der AG nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass hpc DUAL die duale Zustellung primär selbst erbringt. Zur Erbringung der dualen Zustellung behält sich der AN vor, ohne vorherige Absprache mit dem AG, in Teilen des Zustellgebiets oder zur Gänze unter Zuhilfenahme geeigneter Dritter, insbesondere der Österreichischen Post, zuzustellen und an diese qualifizierten Dritte Aufträge bzw. Teile hieraus auf Grundlage der AGB-hpc DUAL und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen weiterzugeben.
2.6
Für Sendungen nach Deutschland ist mit dem „Zustellreformgesetz – ZustRG“ vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1206) klargestellt, dass unter „Post“ jeder nach §33 Abs.1 PostG Deutschland beliehene Unternehmer zu verstehen ist. Auf Grund dieser Legaldefinition beauftragt hpc DUAL-Lizenznehmer, die sich nicht von der Verpflichtung haben befreien lassen, mit der Ausführung einer förmlichen Zustellung. Der zur förmlichen Zustellung in Deutschland verpflichtete Lizenznehmer ist für die öffentliche Beurkundung mit Hoheits-befugnissen ausgestattet. Er haftet für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen nach den Vorschriften über die Schadenersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich (nach § 35 PostG Deutschland).
2.7
In anderen Europäischen Staaten, die dem Europäischen Zustellübereinkommen beigetreten sind, wählt hpc DUAL zwischen dem Universaldienstleister oder anderen Lizenznehmern, die zu einer förmlichen Zustellung berechtigt sind.
2.8
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den AN erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des AN innerhalb der normalen Arbeitszeit des AN. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des AG eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem AN, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
2.9
Der AN verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen.
2.10
Der Abschluss eines Vertrages über die duale Zustellung umfasst auch die Berechtigung zur Nutzung des Word-Add-Ins „BriefButler.Light“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.